Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
    • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
    • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
    • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
    • Melderegisterauskunft
    • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
    • Meldegesetz
    • Personalausweise und Pässe
    • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


    Wahlen / Statistik
     

    • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
    • Zensus / Mikrozensus
    • Einwohnerstatistiken
    • Schöffenwahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe . Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren. Termine sind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar: Montag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr - 10:00 Uhr Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 425-205

    E-Mail: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de