Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mittelstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
      Linie:
      • Bus: 107, 301, 302, 702
    • Haltestelle: Klötze, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 301, 400

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-131

    Fax: 03909 403-200

    Telefon Festnetz: 03909 403-137

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Internet

    Formulare

    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
    Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English