Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre im Melderegister beantragen

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    06392 Bernburg (Saale)

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: An der Aufrufanlage für das Einwohnermeldeamt können Tickets innerhalb der Öffnungszeiten nur zu den folgenden Zeiten gezogen werden: - Dienstag bis Freitag an den Vormittagen 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr - Dienstagnachmittag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr - Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Es erfolgt die Abarbeitung aller bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Ticketnummern.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 659-310

    Fax: 03471 659-309

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    06392 Bernburg (Saale)

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)

    Kontakt

    Fax: 03471 659-309

    Telefon Festnetz: 03471 659-310

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English