Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre im Melderegister beantragen

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde An der Finne - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Hauptsitz der Verbandsgemeinde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 20

    06648 Eckartsberga

    Außenstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr Einwohnermeldeamt in Bad Bibra: jeden 1. Sonnabend im Monat von 9.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034465 602-14

    Telefon Festnetz: 034467 302-26(Außenstelle Eckartsberga)

    Telefon Festnetz: 034465 602-35(Bad Bibra)

    Telefon Festnetz: 034465 602-33(Bad Bibra)

    E-Mail: ema@vgem-finne.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de