Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Folgende Anliegen können Sie am
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr
im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:
Einwohnermeldewesen
An-, Ab- und Ummeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskunftssperren einrichten
Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
Vorläufige Personalausweise
Verlusterklärungen
Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
Ausstellung von Reisepässen
Passverluste
Reisepassänderungen
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
Vernichtung von Reisepässen
Führungszeugnisse
Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundamt
Anzeige von Fundsachen
Ordnungsamt
Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken
Friedhofsverwaltung
Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
Steueramt
Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Einrichtung einer Einzugsermächtigung
Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung
Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)
Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)
Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)
Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Südliches Anhalt
Empfänger: Stadt Südliches Anhalt
IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37
BIC: NOLADE21BTF
Formulare
Widerspruch gegen Weitergabe von Daten nach Bundesmeldegesetz (Stadt Südliches Anhalt)
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre gemäß § 35 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015