Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre im Melderegister beantragen

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichstraße 1

    29413 Diesdorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039000 97-180(Diesdorf)

    Fax: 039000 288(Beetzendorf)

    Telefon Festnetz: 039000 97-284(Beetzendorf)

    Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English