Vorläufigen Reisepass beantragen
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Merseburger Landstraße 38
06237 Leuna
Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf
Parkplätze
- Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034638 56-108(Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf)
Fax: 03461 813-222
Telefon Festnetz: 03461 840-135(Rathaus Leuna)
E-Mail: info@leuna.de
Internet
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
Linie:- Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
- Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
Linie:- Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
Linie:- Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
- Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
Linie:- Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
Linie:- Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
- Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
Linie:- Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Rathausstr. 1, 06237 Leuna Di.: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do.: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf Merseburger Landstr. 38, 06237 Leuna Mi.: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Urlaub, Reisepass vorläufig beantragen, Einwohnermeldeamt, vorübergehender Reisepass