Reisepass Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Reisepass beantragen

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Außenstelle der Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Reudener Straße 70/72

    06766 Wolfen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krondorfer Str.
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Dienstag: 8.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 66-0

    Fax: 03494 66-399

    E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt / - Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    06749 Bitterfeld

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZUP oder Ratswall
      Linie:
      • Bus: k. A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 Dienstag: 08.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Freitag: 08.00 - 12.00

    Kontakt

    Fax: 03493 361-150

    Telefon Festnetz: 03493 361-160

    E-Mail: info@bitterfeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Behindertenparkplätze befinden sich in der Tiefgarage.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SB Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    06749 Bitterfeld

    Außenstelle: Reudener Str. 70/72 06766 Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZUP oder Ratswall
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Dienstag: 8.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03493 361-150

    Telefon Festnetz: 03493 361-0

    E-Mail: meldeamt@bitterfeld-wolfen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
    • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Reisepass vorläufig beantragen, vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English