Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an.
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Rathaus II, Erdgeschoss links
Adresse
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg
Rathaus I
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 65
06392 Bernburg (Saale)
Rathaus I
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1265
06392 Bernburg (Saale)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:geschlossen Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Freitag:09:00 – 12:00 UhrSamstag:09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: An der Aufrufanlage für das Einwohnermeldeamt können Tickets innerhalb der Öffnungszeiten nur zu den folgenden Zeiten gezogen werden: - Dienstag bis Freitag an den Vormittagen 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr - Dienstagnachmittag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr - Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Es erfolgt die Abarbeitung aller bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Ticketnummern.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-310
Fax: 03471 659-309
Weitere Informationen
Rathaus II, Erdgeschoss links
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- biometrisches Lichtbild,
- gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (• für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre)
Kosten
Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:: Gebühr 22.0 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:: Gebühr 21.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 16.09.2022
Stichwörter
Ausweis, ePass, Europapass, verreisen, Elektronischer Reisepass, Identifikation, Urlaub, Biometrischer Reisepass, Reiseausweis, Pass, Reisepaß, Ferien