Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt an Hauptwohnsitz stellen. Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei einem anderen Bürgeramt, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab, zum Beispiel telefonisch. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 an.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Annaburg - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 15

    06923 Annaburg

    Hausanschrift

    Hohe Straße 18

    06925 Prettin

    Außenstelle

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Torgauer Straße 52

    06925 Annaburg

    Sitz der Stadtverwaltung

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Annaburg.de

    Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)

    Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)

    Fax: 035385 702-21(Annaburg)

    Telefon Festnetz: 035385 702-37(Annaburg)

    Weitere Informationen

    Außenstelle Prettin ist rollstuhlgerecht ausgestattet (Erdgeschoss)

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Dagmar Hopp)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    • EUR 10,00
    • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, Personalausweis, Identitätsdokument, vorübergehend, Neuer PA, vorläufig, Ausweis, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)