Wohnsitz ummelden
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.
Hinweise für Schkopau: Ummeldung
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermelderamt der Gemeinde Schkopau. In den Bürgerbüros der Ortsteile kann Ihnen diesbezüglich leider nicht geholfen werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermelderamt der Gemeinde Schkopau. In den Bürgerbüros der Ortsteile kann Ihnen diesbezüglich leider nicht geholfen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schkopau, Am Schloß
Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Schkopau, Am Schloß
Straßenbahn: Tram 5
Schkopau, Bahnhof
Regionalbahn: Halle-Eisenach
Schkopau, Bunawerke
Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Schkopau, Schulstraße
Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung
Selbsterklärung für ein Eigenheim
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Wohnsitz ummelden
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
KFZ Ummeldung, Ummeldung