Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Folgende Anliegen können Sie am

    Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
    Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr

    im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:

    Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen
    Auskünfte aus dem Melderegister
    Auskunftssperren einrichten

    Passwesen
    Ausstellung von Personalausweisen
    Vorläufige Personalausweise
    Verlusterklärungen
    Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
    Ausstellung von Reisepässen
    Passverluste
    Reisepassänderungen
    Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
    Vernichtung von Reisepässen
    Führungszeugnisse
    Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Fundamt
    Anzeige von Fundsachen

    Ordnungsamt
    Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
    Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken

    Friedhofsverwaltung
    Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte

    Steueramt
    Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
    Einrichtung einer Einzugsermächtigung
    Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung

    Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)

    Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)

    Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)

    Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Südliches Anhalt

    Empfänger: Stadt Südliches Anhalt

    IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37

    BIC: NOLADE21BTF

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Stadt Südliches Anhalt)
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (Stadt Südliches Anhalt)

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    KFZ Ummeldung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de