Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstraße 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sollnitzer Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Oranienbaum
      Linie:
      • Bus: 331

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034904 403-33

    Telefon Festnetz: 034904 403-51

    E-Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstraße 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34904 321085

    Fax: +49 34904 403-33

    E-Mail: meldeamt@oranienbaum-woerlitz.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English