Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Ansprechpartner
Stadt Jessen (Elster) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Jessen (Elster), Bahnhof
Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)
Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg
Jessen (Elster), Busbahnhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Jessen (Elster), Friedhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung