Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Einwohnermeldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 15
06923 Annaburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Telefon Festnetz: 035385 702-37(Annaburg)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung