Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Johannnistraße hinzter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: "Parken im Park" in der Johannistraße
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Parkplatz: Nähe Marktplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
Linie:- Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 034721 309-117
Telefon Festnetz: 034721 309-118
Fax: 034721 309-110
E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de
Kontaktperson
Herr Martin Heppe
Telefon Festnetz: 034721 309-117
Frau Margit Bosannek
Internet
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung