Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Hinweise für Schkopau: An- bzw. Abmeldungen
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermelderamt der Gemeinde Schkopau. In den Bürgerbüros der Ortsteile kann Ihnen diesbezüglich leider nicht geholfen werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermelderamt der Gemeinde Schkopau. In den Bürgerbüros der Ortsteile kann Ihnen diesbezüglich leider nicht geholfen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schkopau, Am Schloß
Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Schkopau, Am Schloß
Straßenbahn: Tram 5
Schkopau, Bahnhof
Regionalbahn: Halle-Eisenach
Schkopau, Bunawerke
Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Schkopau, Schulstraße
Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung
Selbsterklärung für ein Eigenheim
Hinweise zum Abmeldeschein
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schkopau: An- bzw. Abmeldungen
Die Abmeldung ist von dem Meldepflichtigen oder durch Vertretung (mit Vollmacht) zu erstatten. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im elterlichen Haushalt wohnen, sind die Eltern meldepflichtig. Bei Entmündigten hat der gesetzliche Vertreter die Meldepflicht zu erfüllen.
Die Abmeldung ist von dem Meldepflichtigen oder durch Vertretung (mit Vollmacht) zu erstatten. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im elterlichen Haushalt wohnen, sind die Eltern meldepflichtig. Bei Entmündigten hat der gesetzliche Vertreter die Meldepflicht zu erfüllen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Hinweise für Schkopau: An- bzw. Abmeldungen
Fachlich freigegeben durch Einwohnermeldeamt
Stichwörter
Wohnungsabmeldung