Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Merseburger Landstraße 38
06237 Leuna
Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03461 813-222
Telefon Festnetz: 03461 840-135(Rathaus Leuna)
Telefon Festnetz: 034638 56-108(Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf)
E-Mail: info@leuna.de
Internet
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung