Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mansfeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 9

    06343 Mansfeld

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
      Linie:
      • Bus: 372, 400, 431
    • Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
      Linie:
      • Regionalbahn: "Wipperliese"
    • Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
      Linie:
      • Bus: 400, 431

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034782 871-21

    Fax: 034782 871-22

    E-Mail: info@mansfeld.eu

    Internet

    Weitere Informationen

    Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English