Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 10

    39319 Jerichow

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jerichow, Kirche
      Linie:
      • Bus: 742

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039343 927-18

    Telefon Festnetz: 039343 927-40

    Fax: 039343 927-30

    E-Mail: post@stadt-jerichow.de

    E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de

    E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de

    Internet

    Formulare

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Information der Meldebehörde

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
    eine wichtige Änderung.
    Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
    und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
    Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
    Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
    Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
    Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
    Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
    für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
    Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
    und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung


    Jerichow, den 25.04.2012

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English