Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberharz am Brocken - Einwohnermeldeamt Hasselfelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1 - 2

    38875 Elbingerode (Harz)

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Dienstleistungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestellen Bus
      Linie:
      • Bus: 260, 261, 264, 265

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039454 45-133

    Fax: 039454 45-229

    E-Mail: ema@oberharzstadt.de

    Internet

    Formulare

    Hinweise zum Abmeldeschein
    Abmeldung bei der Meldebehörde aufgrund des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oberharz am Brocken - Einwohnermeldeamt Elbingerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    38875 Elbingerode (Harz)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039454 45-229

    Telefon Festnetz: 039454 45-235

    E-Mail: ema@oberharzstadt.de

    Internet

    Formulare

    Hinweise zum Abmeldeschein
    Abmeldung bei der Meldebehörde aufgrund des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de