Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 13

    06642 Reinsdorf

    Kirchstrasse

    Bus: Kirchstrasse

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de

    Telefon Festnetz: +49 34461 256-76

    Fax: +49 34461 256-81

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2016 (von: Jaki, Marcus)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Verbandsgemeinde Unstruttal - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06632 Pödelist

    Kirchstrasse

    Bus: Kirchstrasse

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr in Freyburg (Unstrut)

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@verbgem-unstruttal.de

    Telefon Festnetz: +49 34464 300-33

    Fax: +49 34464 300-60

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2006 (von: Norman Tautenhahn)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG Unstruttal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)