Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde An der Finne - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Hauptsitz der Verbandsgemeinde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 20

    06648 Eckartsberga

    Außenstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr Einwohnermeldeamt in Bad Bibra: jeden 1. Sonnabend im Monat von 9.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034465 602-14

    Telefon Festnetz: 034467 302-26(Außenstelle Eckartsberga)

    Telefon Festnetz: 034465 602-35(Bad Bibra)

    Telefon Festnetz: 034465 602-33(Bad Bibra)

    E-Mail: ema@vgem-finne.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de