Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Osternienburger Land - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e

    06386 Osternienburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
      Linie:
      • Bus: 471, 474

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchstr. 3

    06369 Wulfen

    Außenstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
      Linie:
      • Bus: 471, 474

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Zabitzer Straße 1

    06369 Kleinpaschleben

    Außenstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
      Linie:
      • Bus: 471, 474

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Wulfen: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr Außenstelle Kleinpaschleben: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034979 30120(Außenstelle Kleinpaschleben)

    Telefon Festnetz: 034973 282-52(Gemeindeverwaltung Osternienburg)

    Fax: 034973 282-40(Gemeindeverwaltung Osternienburg)

    Telefon Festnetz: 034979 30916(Außenstelle Wulfen)

    Telefon Festnetz: 034973 282-12(Gemeindeverwaltung Osternienburg)

    E-Mail: info@osternienburgerland.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gemeindeverwaltung Osternienburg ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English