Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Abmeldung (Wegzug ins Ausland bzw. nach Unbekannt)
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der für den Haupt- bzw. Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde aufgenommen werden.
Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der für den Haupt- bzw. Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde aufgenommen werden.
Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ansprechpartner
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Vollmacht - allgemein
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Abmeldung (Wegzug ins Ausland bzw. nach Unbekannt)
bei schriftlicher Abmeldung:
- ausgefülltes Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
bei schriftlicher Abmeldung:
- ausgefülltes Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Abmeldung (Wegzug ins Ausland bzw. nach Unbekannt)
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich (formlos)
Die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung außerhalb von Halle (Saale) ist auch schriftlich mit entsprechendem Formular möglich.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich (formlos)
Die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung außerhalb von Halle (Saale) ist auch schriftlich mit entsprechendem Formular möglich.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Abmeldung (Wegzug ins Ausland bzw. nach Unbekannt)
- sofort
- sofort
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung