Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Gräfenhainichen - SB Gemeindestraßen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00-11:30 Uhr Dienstag: 9:00-11:30 und 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 9:00-11:30 Uhr Donnerstag: 9:00-11:30 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 9:00-11:30 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034953 357-72
Telefon Festnetz: 034953 357-35
Fax: 034953 357-79
E-Mail: tiefbau@graefenhainichen.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt