Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Straßenbauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English