Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Ordnungsangelgenheiten / Gewerbewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 20
39435 Egeln
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039268 944-305
Telefon Festnetz: 039268 944-307
Telefon Festnetz: 039268 944-306
Fax: 039268 944-445
E-Mail: post@egelnermulde.de
Kontaktperson
Frau Jahn (Sachbearbeiterin)
Fax: 039268 944-445
Telefon Festnetz: 039268 944-196
Frau Grau (Sachbearbeiterin)
Fax: 039268 944-445
Telefon Festnetz: 039268 944-195
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt