Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Städtischer Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammweg 22

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Dammweg
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03928 441-410

    Telefon Festnetz: 03928 441-3

    E-Mail: stadt.sbk@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English