Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Stadt Könnern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06420 Könnern

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr persönlicher Termin nach individueller Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034691 5150

    Fax: 034691 515555

    E-Mail: info@stadt-koennern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English