Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Calbe (Saale) - Allgemeine Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ritterstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Storchplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neustadt
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schloßstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neustadt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
Linie:- Bus: 131, 134, 136, 138, 139
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt
Fax: 039291 564-67
E-Mail: stadt@calbe.de
Internet
Weitere Informationen
Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt