Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Barby - Bauhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Str.
Linie:- Bus: 131,132
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 039298 2913-16
Fax: 039298 672-20
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt