Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Gemeinde Teutschenthal - 3.28 - Friedhofsverwaltung / Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Teutschenthal - Sparkasse
Bus: 312
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
SG Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt