Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzatal - Ordnungs- und Bauhofverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Salzatal
Empfänger: Gemeinde Salzatal
IBAN: DE35 1203 0000 0000 8131 39
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Gemeinde Salzatal
Empfänger: Gemeinde Salzatal
IBAN: DE31 8005 3762 0385 3020 10
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
SG Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt