Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Stadt Wettin-Löbejün - allg. Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06193 Wettin-Löbejün

    Öffnungszeiten

    montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1453

    Telefon Festnetz: 03461 40-1450

    E-Mail: strassenbau@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English