Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
SG Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Braunsbedra, Parksiedlung
Bus: Braunsbedra, Parksiedlung
Braunsbedra, Zentrum
Bus: Braunsbedra, Zentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt