Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Linie:- Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034772 27231
Telefon Festnetz: 034772 50-150
Telefon Festnetz: 034772 50-153
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt