Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mansfeld, Bahnhofstraße
Regionalbahn: "Wipperliese"
Mansfeld, Friedensallee
Bus: 372, 400, 431
Mansfeld, Siebigeröder Straße
Bus: 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@mansfeld.eu
Fax: 034782 871-65
Telefon Festnetz: 034782 871-66
Telefon Festnetz: 034782 871-64
Telefon Festnetz: 034782 871-18
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt