Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Allstedt - Bauverwaltung Hoch- und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breite Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Breite Straße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Markt
Bus: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00
Kontakt
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt