Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Gemeinde Möser
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Mittwoch und Freitag geschlossen
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt