Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biederitz - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten / Gewerbe / Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 25

    39175 Heyrothsberge

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Eingangsbereich
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: neben dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heyrothsberge, Biederitzer Straße
      Linie:
      • Bus: 51

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039292 603-95

    Telefon Festnetz: 039292 603-11

    E-Mail: info@gemeinde-biederitz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de