Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Auskunft über den Winterdienst erhalten

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.

    Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe / Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Droyßig, Markt
      Linie:
      • Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034425 414-41

    Fax: 034425 27187

    E-Mail: info@vgem-dzf.de

    E-Mail: ordnungsamt@vgem-dzf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English