Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Hohenmölsen - Fachbereich II Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
Linien:- Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
- Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034441 42-230
Fax: 034441 42-220
Internet
Stadtbauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
Linien:- Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
- Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 034441 22378
Telefon mobil: 017046062338
Fax: 034441 22378
E-Mail: Bauhof@stadt-hohenmoelsen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt