Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Bauverwaltung/Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag   09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12.00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Der Verwaltungssitz befindet sich in der Breite 86 a
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt