Gartenabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Kommunalservice Landkreis Börde AöR

    Beschreibung

    Die Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übernimmt als kreiseigene Anstalt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Die Geschäftsaktivitäten umfassen u.a. die Abfallgebührenveranlagung, Abfallberatung, Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von sämtlichen andienungs-pflichtigen Abfällen im Entsorgungsgebiet des Landkreises mit einer Fläche von ca. 2.367 km² sowie die Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen und Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft.

    Mit der KsB Abfall- und Wertstoff-App haben Sie alle wichtigen Informationen im Blick.

    Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR lebt das Selbstverständnis eines Dienstleistungsunternehmens mit Verwaltungssitz in Wolmirstedt, Schwimmbadstr. 2a, und verfügt über Zweigniederlassungen in Wolmirstedt / Elbeu, Meitzendorfer Str. 2, sowie in Wanzleben-Börde, An der Alten Tonkuhle 9.

    Die Verwaltung ist für die Abfallgebührenveranlagung, Bürger- und Servicetelefon, Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges zuständig und untergliedert sich in folgende Bereiche:

    • Finanzen & Controlling
    • Abfallrecht & Gebührenwirtschaft sowie
    • Zentrale Dienste

    Im Bereich Abfallentsorgung / Technik / Logistik werden Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von andienungspflichtigen Abfällen in unserem Entsorgungsgebiet in folgenden Bereichen organisiert:

    • Einsatzleitung & Tourenplanung
    • Fuhrpark & Werkstatt
    • Kleinannahmestellen, Umladestationen, Waagedienst

    Zudem wird in Elbeu eine Sortieranlage auch für gewerbliche Abfälle betrieben. 

    Die Kleinannahmestellen befinden sich in Haldensleben, Oebisfelde, Oschersleben, Wanzleben-Börde und Wolmirstedt / Elbeu. Dort können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Börde Abfälle in Kleinmengen bis 200 kg (außer gefährliche Abfälle) entsprechend unserem Annahmekatalog andienen. Unser Ziel ist es, für den Bürger und den Gewerbetreibenden Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen zu sein.

    Des Weiteren obliegt der KsB AöR die Rekultivierung und Nachsorge der sieben Altdeponien des Landkreises Börde in Blumenberg, Bösdorf, Gunsleben, Haldensleben, Loitsche. Siegersleben und Vahldorf.

    Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Internet auf www.ks-boerde.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwimmbadstraße 2A

    39326 Wolmirstedt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039201 7033-29

    Telefon Festnetz: 039201 7033-100(Zentrale Rufnummer)

    Telefon Festnetz: 039201 7033-160(Sperrmüll-Hotline)

    Telefon Festnetz: 039201 7033-200(Bürger- und Servicetelefon)

    Kontaktperson

    • Herr Dennis Schulze (Kaufmännischer Vorstand)
    • Herr Manuel Ballerstedt (Technischer Vorstand)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Wertstoffhof, Containerdienst, Kompostierungsanlage, braune Tonne, Eigenkompostierung, Biotonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English