Gartenabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Gartenabfallentsorgung

    In der Stadt Halle (Saale) können Gartenabfälle über die Biotonne oder auf den eigenen Kompost entsorgt werden. Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) Grünschnitt kostenfrei zu den drei Wertstoffmärkten bringen. Wertstoffmärkte befinden sich in der Äußeren Hordorfer Straße 12, in der Äußeren Radeweller Straße 15 und in der Schieferstraße 2. Diese haben Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.30 Uhr und Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Für Grünschnittabgabe gibt es in der Äußeren Hordorfer Straße erweiterte Öffnungszeiten. Von März bis Oktober können Bürgerinnen und Bürger Grünschnitt auch Samstag von 12.00 bis 20.30 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 17.00 Uhr abgeben. 

    In der Stadt Halle (Saale) können Gartenabfälle über die Biotonne oder auf den eigenen Kompost entsorgt werden. Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) Grünschnitt kostenfrei zu den drei Wertstoffmärkten bringen. Wertstoffmärkte befinden sich in der Äußeren Hordorfer Straße 12, in der Äußeren Radeweller Straße 15 und in der Schieferstraße 2. Diese haben Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.30 Uhr und Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Für Grünschnittabgabe gibt es in der Äußeren Hordorfer Straße erweiterte Öffnungszeiten. Von März bis Oktober können Bürgerinnen und Bürger Grünschnitt auch Samstag von 12.00 bis 20.30 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 17.00 Uhr abgeben. 

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Team Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltmanagement und Service im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben: 

    • Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214655

    Telefon Festnetz: +49 345 2214685

    Telefon Festnetz: +49 345 2214695

    Fax: +49 345 2214667

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Gartenabfallentsorgung

    Für Bürgerinnen und Bürger entstehen für die Abgabe von Grünschnitt in haushaltsüblichen Größen auf den Wertstoffmärkten keine extra Kosten. Für die Aufstellung einer Biotonne erhöht sich die Personengebühr um 8,88 Euro pro Person und Jahr.  

    Für Bürgerinnen und Bürger entstehen für die Abgabe von Grünschnitt in haushaltsüblichen Größen auf den Wertstoffmärkten keine extra Kosten. Für die Aufstellung einer Biotonne erhöht sich die Personengebühr um 8,88 Euro pro Person und Jahr.  

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Wertstoffhof, braune Tonne, Kompostierungsanlage, Biotonne, Eigenkompostierung, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)