Heizölverbraucheranlage anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

    Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

    • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
    • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

    Zuständigkeit

    Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    SG Gewässerschutz

    Beschreibung

    Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).

    Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:

    • Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
    • Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
    • Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
    • Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
    • bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
    • Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
    • Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
    • wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
    • wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
    • Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
    • Notwasser
    • wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
    • Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
    • Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
    • Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
    • Führen des Wasserbuches

    Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:

    Geologische Übersichtskarte
    Pegelstände
    Hydrogeologie
    Wasserschutzgebiete

    oder hier:

    Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
    Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
    Hochwasservorhersagezentrale des LHW
    Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
    Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
    Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
    Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
    Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
    Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
    Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1902

    Telefon Festnetz: 03461 40-1910

    E-Mail: wasserbehoerde@saalekreis.de

    Formulare

    Anzeige nach § 40 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
    Hinweise Heizöllagerung

    Stichwörter

    Unter Wasserschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
    • Lageplan (Standort)
    • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
    • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
    • eventuelle Sachverständigengutachten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

    Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

    In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

    Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

    Fristen

    Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

    Antragsfrist: 6 Wochen (Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.)

    Kosten

    Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig: Gebühr ab 49.00 EUR bis 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 29.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Stichwörter

    Heizölbehälter, Notstromanlagen, wesentliche Änderung, wassergefährdend, Notstrom, Lagerung von Heizöl, Überschwemmungsgebiet, Wassergefährdende Stoffe, Öltank, Wasserschutzgebiet, Heizung, ändern, Ortsfeste Anlage, Ölheizung, Risikogebiet, Überschwemmungsgebiete, Heizöl, Heizölverbraucheranlage, Heizöllagerung, Lageranlagen, Anzeigepflicht, Tank

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de