Heizölverbraucheranlage anzeigen
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Beschreibung
Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.
Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.
Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.
In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:
- für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
-
für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt
Zuständigkeit
Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
SG Gewässerschutz
Beschreibung
Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:
- Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
- Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
- Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
- Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
- bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
- Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
- Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
- wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
- wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
- Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
- Notwasser
- wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
- Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
- Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
- Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
- Führen des Wasserbuches
Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:
Geologische Übersichtskarte
Pegelstände
Hydrogeologie
Wasserschutzgebiete
oder hier:
Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Hochwasservorhersagezentrale des LHW
Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige nach § 40 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Hinweise Heizöllagerung
Stichwörter
Unter Wasserschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
- Lageplan (Standort)
- Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
- bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
- eventuelle Sachverständigengutachten
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
- § 46 AwSV Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers (AwSV)
- Anlage 5 (zu § 46 Absatz 2) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
- Anlage 6 (zu § 46 Absatz 3) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
- § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.
Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.
Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.
Fristen
Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Antragsfrist: 6 Wochen (Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.)
Kosten
Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig: Gebühr ab 49.00 EUR bis 98.00 EUR
Weitere Informationen
- Hinweise des BMU zur Anwendung der Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II zu Heizölverbraucheranlagen (§ 78c WHG)
- Warum sind Ölheizungen in bestimmten Gebieten verboten? | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bauprodukte, Bauarten und Bausätze mit bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweisen unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 29.08.2023
Stichwörter
Heizölbehälter, Notstromanlagen, wesentliche Änderung, wassergefährdend, Notstrom, Lagerung von Heizöl, Überschwemmungsgebiet, Wassergefährdende Stoffe, Öltank, Wasserschutzgebiet, Heizung, ändern, Ortsfeste Anlage, Ölheizung, Risikogebiet, Überschwemmungsgebiete, Heizöl, Heizölverbraucheranlage, Heizöllagerung, Lageranlagen, Anzeigepflicht, Tank