Heizölverbraucheranlage anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

    Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

    • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
    • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

    Zuständigkeit

    Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Kramer

      Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    • Frau Kristin Stock

      Telefon Festnetz: 03941 5970-5705

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
    • Lageplan (Standort)
    • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
    • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
    • eventuelle Sachverständigengutachten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

    Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

    In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

    Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

    Fristen

    Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

    Antragsfrist: 6 Wochen (Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.)

    Kosten

    Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig: Gebühr ab 49.00 EUR bis 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 29.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Stichwörter

    Risikogebiet, Überschwemmungsgebiete, Öltank, Wassergefährdende Stoffe, Heizöl, wassergefährdend, Notstromanlagen, ändern, Anzeigepflicht, Tank, Ortsfeste Anlage, Lagerung von Heizöl, Heizölbehälter, Heizung, Überschwemmungsgebiet, Heizölverbraucheranlage, Ölheizung, Notstrom, wesentliche Änderung, Heizöllagerung, Wasserschutzgebiet, Lageranlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English