Heizölverbraucheranlage anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

    Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

    • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
    • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

    Hinweise für Halle (Saale): Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    Eine Ölheizung wird in einem Haus eingebaut. Mit dem Heizöl wird ein wassergefährdender Stoff auf dem Grundstück gelagert. Diese Lagerung muss angezeigt werden.

    Zuständigkeit

    Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde

    Beschreibung

    Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:

    • Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
    • Versickerung von Niederschlagswasser,
    • Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
    • Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214667

    Telefon Festnetz: +49 345 2214678

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
    • Lageplan (Standort)
    • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
    • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
    • eventuelle Sachverständigengutachten

    Hinweise für Halle (Saale): Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    ausgefülltes Formular 

    Formulare

    Hinweise für Halle (Saale): Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

    Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

    In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

    Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

    Fristen

    Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

    Antragsfrist: 6 Wochen (Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.)

    Hinweise für Halle (Saale): Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    innerhalb von 4 Wochen

    Kosten

    Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig: Gebühr ab 49.00 EUR bis 98.00 EUR

    Hinweise für Halle (Saale): Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    von 26,00 EUR bis 77,00 EUR 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 29.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Stichwörter

    Risikogebiet, Überschwemmungsgebiete, Öltank, Wassergefährdende Stoffe, Heizöl, wassergefährdend, Notstromanlagen, ändern, Anzeigepflicht, Tank, Ortsfeste Anlage, Lagerung von Heizöl, Heizölbehälter, Heizung, Überschwemmungsgebiet, Heizölverbraucheranlage, Ölheizung, Notstrom, wesentliche Änderung, Heizöllagerung, Wasserschutzgebiet, Lageranlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English