Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe zahlen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Wasser- und Abwasser Zweckverband Huy-Fallstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Sargstedter Weg 1-2

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Kundenservice: Montags: von 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Terminvereinbarung für individuelle Beratungsgespräche auch außerhalb der Öffnungszeiten des Kundenservice zur Verfügung

    Kontakt

    Fax: 03941 24612

    Telefon Festnetz: 03941 596-0

    E-Mail: info@wazhf.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für industrielle und gewerbliche Einleiter
    Vollzug AbwAG, Vordruck 4 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-gewerbl. o. industrielles Schmutzwasser)
    Vollzug AbwAG, Gesamtkostenaufstellung für Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG
    Ermittlung der korrespondierenden Überwachungswerte - Anlage 1 zu Vordruck 3
    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 3 AbwAG
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen größer 3 ha über eine nichtöffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AbwAG)
    Vollzug AbwAG, Vordruck 3 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-kommun. o.ä. Schmutzwasser)
    Erklärung über die tatsächlich eingeleitete Jahresschmutzwassermenge im Veranlagungsjahr gemäß § 9 Abs. 2 AG AbwAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 4 AbwAG
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 AbwAG)
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für Kleineinleitungen (§§ 8 und 9 Abs. 2 AbwAG sowie § 5 AG AbwAG)
    Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG
    Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß § 4 Abs. 3 AbwAG
    Vollzug AbwAG, Vordruck 5/2 (Nachweis Einhaltung Abwassermenge gem. § 4 Abs.5 AbwAG)
    Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte und einer geringeren Abwassermenge sowie Antrag auf Zulassung des Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG
    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für kommunale Einleiter
    Nachweis über die Einhaltung geringerer Werte und des zugelassenen Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG

    Weitere Informationen

    Durchwahl Kundenservice: 03941 596 100 Durchwahl Störungsannahme während der Geschäftszeiten: 03941 596 200 Notdienst und Störungsannahme außerhalb der Geschäftszeiten (zentrale Einsatzleitstelle des Landkreises Halberstadt): 03941 69 999

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Halberstadt - Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH

    Beschreibung

    !!!WICHTIG!!!

    Bei Havarie außerhalb der Geschäftszeiten

    08005790000

    Adresse

    Hausanschrift

    Wehrstedter Str. 48

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 579380

    Fax: 03941 57913-380

    E-Mail: kontakt@awh.halberstadt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Fax: 0345 514-2798

    Telefon Festnetz: 0345 514-2862

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollzug AbwAG, Vordruck 4 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-gewerbl. o. industrielles Schmutzwasser)
    Vollzug AbwAG, Gesamtkostenaufstellung für Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG
    Ermittlung der korrespondierenden Überwachungswerte - Anlage 1 zu Vordruck 3
    Vollzug AbwAG, Vordruck 3 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-kommun. o.ä. Schmutzwasser)
    Erklärung über die tatsächlich eingeleitete Jahresschmutzwassermenge im Veranlagungsjahr gemäß § 9 Abs. 2 AG AbwAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 4 AbwAG
    Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte und einer geringeren Abwassermenge sowie Antrag auf Zulassung des Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG
    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für kommunale Einleiter
    Nachweis über die Einhaltung geringerer Werte und des zugelassenen Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG
    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für industrielle und gewerbliche Einleiter
    Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 3 AbwAG
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen größer 3 ha über eine nichtöffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AbwAG)
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 AbwAG)
    Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für Kleineinleitungen (§§ 8 und 9 Abs. 2 AbwAG sowie § 5 AG AbwAG)
    Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG
    Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß § 4 Abs. 3 AbwAG
    Vollzug AbwAG, Vordruck 5/2 (Nachweis Einhaltung Abwassermenge gem. § 4 Abs.5 AbwAG)

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

    • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
    • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Wasserabgabe, RÜB, Abwasserabgabe, KSR, Abwasseranschluss, RÜ, Kleineinleiterabgabe, Mischwasserkanalisation, Kanalgebühr, Kleinkläranlage, Schmutzwasserabgabe, Trennsysteme, Brauchwasser, Abwasser, Schmutzwassereinleitung, Einleitung, Geschlossene Grube, Kanalgebühren, Niederschlagswasserversickerung, Kleineinleiter, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Regenwasser, Gemeingebrauch, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, SRK, Abwasserkosten, Gebühren, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English